BildungsBeratung Monika Hütt



Kindeswohlgefährdung erkennen

- und dann wirksam handeln

Inhalt

In den letzten Jahren stieg die Zahl der in den rechtsmedizinischen Instituten zu untersuchenden Kinder unter der Fragestellung der körperlichen Misshandlung, des sexuellen Missbrauchs und der Vernachlässigung stark an.

Gerade Kinder sind häufig nicht in der Lage sich selbst zu offenbaren. Die umfassende körperliche Untersuchung bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch ist ein wesentliches Element in Diagnostik und auch Therapie. Die Feststellung und Sicherung traumatischer Befunde und deren Zuordnung ist ein wichtiges Kriterium in der Diagnostik bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
Kinder im Säuglings- und Kleinkindalter stellen dabei eine besondere Herausforderung dar. Die Untersuchung darf sich bei Verdacht auf eine körperliche Misshandlung nicht nur auf die vollständige Inspektion des Körpers konzentrieren. Knöcherne Verletzungen entziehen sich häufig der klinischen Untersuchung. Die Durchführung einer qualifizierten kinderradiologischen Screening-Untersuchung dient dem Nachweis bzw. Ausschluss knöcherner Traumafolgen und ist unabdingbarer Bestandteil der Untersuchung bei entsprechenden Verdachtsfällen.

Es werden die verschiedenen Formen der Misshandlung an Fallbeispielen demonstriert und Differenzialdiagnosen aufgezeigt. Die juristischen Voraussetzungen der Untersuchung von Kindern bei Verdacht auf Misshandlung werden dargestellt. Die Vorgehensweise, insbesondere die beweissichere Befunddokumentation und sich daraus ableitende Handlungsstrategien und Interventionsmöglichkeiten werden erläutert.

Termine/Orte

Neue Termine sind in Vorbereitung!

Referenten

Dr. med. Uwe Schmidt
Oberarzt, Institut für Rechtsmedizin
Technische Universität Dresden
Christian Bartsch
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Kleikamp Meyer Bartsch, Dresden