BildungsBeratung Monika Hütt



Häusliche Gewalt

Der Täter geht - das Opfer bleibt

Kindeswohlgefährdung

Inhalt

Häusliche Gewalt in der Familie gilt inzwischen als die am weitesten verbreitete Form der Gewalt. Sie betrifft im Alltag die Rechtsbereiche Strafrecht, Familienrecht und Sozialrecht. Häusliche Gewalt ist in der Regel kein einmaliges Ereignis. Es besteht ein Kreislauf der verschiedenen Gewaltformen, die zu erheblichen akuten und chronischen gesundheitlichen Schädigungen bei dem Opfer führen können. Hinweiszeichen für das Vorliegen häuslicher Gewalt, die beweissichere (ärztliche) Befunddokumentation und Möglichkeiten der Unterstützung der Opfer werden aufgezeigt.
Ebenso wird auf die aktuelle Rechtsprechung eingegangen. Die wichtigsten Handlungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten werden anhand von praktischen Fallbeispielen erläutert. Für alle Beteiligten im Rahmen des Verfahrens nach häuslicher Gewalt gilt der Grundsatz, die Opfer umfassend vor Gewalt zu schützen.
Die Kenntnis der rechtlichen Handlungsmöglichkeiten, der polizeilichen Gefahrenabwehr und der gerichtlichen Schutzmaßnahmen des Familienrechts sowie deren Grenzen ist dafür unabdingbar.

Termine/Orte

Neue Termine sind in Vorbereitung!

Referenten

Prof. Dr. med. Christine Erfurt
ehem. Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin
Technische Universität Dresden, Medizinische Akademie Carl Gustav Carus
Christian Bartsch
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Kleikamp Meyer Bartsch, Dresden